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Die Entwicklungen um die OGL – der Versuch einer Einordnung

Einführung

Wer, wie ich, nicht zumindest wöchentlich die Entwicklungen in der Rollenspiel-Szene verfolgt, erfährt von den Turbulenzen um die OGL eben aus der regulären Presse: Wizard of the Cost (Teil des Hasbro-Konzerns) überlegte die Open Game Licence (kurz: OGL) in der (noch) aktuellen Form 1.0a zurückziehen.

Ich wusste bislang nicht einmal, was das ist.

Im Kern ist die Lizenz der Grund, warum so viele Systeme auf das D&D-Regelwerk bauen. Ich dachte immer, dies läge (nur) an seiner weiten Popularität. Der, zumindest ergänzende, Punkt ist jedoch, dass diese Lizenz es im Kern ermöglicht, das D&D-Regelwerk kostenfrei zu verwenden. Die D&D-Welt ist davon nicht abgedeckt.

Nach dieser Erkenntnis stellte ich fest, dass beispielsweise das Iron Kingdoms-Rollenspielregelwerk unter dieser Lizenz veröffentlicht wurde. Sie findet sich auch ganz hinten im Regelbuch.

Der Stein des Anstoßes ist nicht (nur), dass die OGL in der Version 1.0a zurückgezogen werden sollte. Sie sollte offenbar auch durch eine neue Version 1.1 ersetzt werden.

Dies wurde bereits am 21. Dezember 2022 von Wizards of the Coast angekündigt. Auch, dass ab einem Umsatz mit Produkten unter der OGL ab 50.000 USD eine Registrierung vorgesehen sein würde. Ab einem Umsatz in Höhe von ab 750.000 USD wurde eine Lizenzgebühr in Aussicht gestellt, über deren Höhe sich jedoch im Dezember noch ausgeschwiegen wurde. Ergänzend sah die Version 1.1 der OGL vor, dass nur noch für gedruckte, „statische“ Medien („printed media or static electronic files (like epubs and PDF)s“), aber nicht mehr für elektronisch Produkte, wie insbesondere virtuelle Pen & Paper-Umgebungen wie VTT („other content such as video games or virtual tabletops (VTTs)“) gelten soll.

Diese Ankündigung, mehr aber noch die, von Wizard of the Cost nicht bewilligte Veröffentlichung einer Vorabversion der OGL 1.1 im Januar 2023 löste jedoch ein mannigfaltiges Echo aus. Der Tenor, der sich in den Stellungnahmen des Hasbro-Konzern wiederfindet, deutete an, dass die Vorlage einigermaßen akkurat dem tatsächlichen Vorhaben entsprach.

Ab einem Umsatz von 750.000 USD sollte, so die im Januar 2023 veröffentlichte Entwurfsversion der OGL 1.1, nunmehr eine Lizenzgebühr in Höhe von i.d.R. 25 % des Umsatzes (u.U. 20 %) fällig werden. Zudem sieht dieser Entwurf vor, dass der Lizenzgeber die Rechte zur Reproduktion und zum Vertrieb an solchen Produkten erhält, die unter der OGL 1.1 veröffentlicht wurden.

Wenige Wochen nach der Veröffentlichung dieses Entwurfs, veröffentlichte Wizards of the Coast am 19. Januar 2023 einen neuen Entwurf einer Version 1.2 der OGL. Dieser durfte kommentiert werden.

Diese Version der OGL enthält keine Registrierungspflicht mehr für Lizenzinhaber und sieht auch keine Lizenzzahlungen mehr vor. Auch sieht diese kein Recht des Lizenzgebers mehr vor, Produkte der Lizenznehmer zu vervielfältigen. Gleichwohl sieht sie eine Sonderbehandlung für nicht gedruckte Medien (wie VTT) vor.

Die Kommentierung der OLG 1.2 wurde am 27. Januar 2023 vorzeitig beendet. In diesem Zusammenhang verkündete Wizards of the Coast, dass die OGL 1.0a in Kraft bleibt und keine Änderung vorgenommen werden.

Reaktionen

Die Veröffentlichung der OGL 1.1, obgleich nicht von Wizards of the Coast beabsichtigt, wurde in mehreren Kommentaren sehr negativ aufgenommen. Es wurde insbesondere hinterfragt, ob die OGL 1.0a überhaupt zurückgezogen werden könne.

Zahlreiche. Benutzer kündigten ihr Abonnement bei D&D Beyond (angeblich wurde die Abmeldefunktion abgeschaltet und nur noch eine Kündigung per E-Mail wurde ermöglicht, wobei schließlich 10.000 E-Mails unbeantwortet gewesen seien), um ihrem Unmut Ausdruck zu verleihen. Angeblich unterschrieben über 77.000 Personen einen offenen Brief, um sich gegen die Version 1.1 zu positionieren.

Schließlich kündigte zuerst Paizo, dann Ulisses an, ihre jeweiligen Regelwerke (d.h. u.a. das Pathfinder-Regelwerk, die Versionen der DSA-Regelwerke [soweit möglich] und das Hexxen-Regelwerk) in einem ähnlichen Rahmen, wie es mit der OGL 1.0a der Fall war (bzw. noch ist) freizugeben, und diese Freigabe unwiderruflich zu erklären.

Zu den vorgenannten Punkte kann ich auf die Next Quest-Videos Ulisses vom 16. Januar 2023 und 19. Januar 2023 verweisen, wo die jüngsten Entwicklungen aber auch die Historie der OGL ausführlich erklärt werden.

Einordnung

Im Folgenden möchte ich mich mit folgenden Aspekten befassen:

  1. Was ist der Anreiz, die OGL überhaupt zurückzuziehen oder zu ändern?
  2. Geht das rechtlich? Was sind die Konsequenzen oder Probleme?
  3. War der Druck der Öffentlichkeit ursächlich, die Version 1.1 durch eine Version 1.2 zu ersetzen oder die Pläne schließlich insgesamt ad acta zu legen?
  4. Wie ist die Ankündigung anderer Verlage einzuschätzen, ihre Regelwerke ebenfalls freigeben zu wollen?

Ad 1:

Dies wird aus meiner Sicht in weiten Teilen in Video Ulisses‘ gut erklärt. Hintergrund der Lizenzänderung ist freilich die Generierung von Erlösen. Die Lizenz wurde aus meiner Sicht in Version 1.0a zunächst freigegeben, um das D&D-Regelwerk weitgehend zu etablieren. Wenn möglichst viele Systeme und damit Spieler das D&D-Regelwerk verwenden (auch wenn es so nicht firmiert, sondern als 5E), etabliert es sich als de facto-Standard.

Ökonomisch spielen hierbei Netzwerkeffekte die entscheidende Rolle: Bei einer weiten Verbreitung des D&D-Regelwerkes wird die Verwendung eines anderen Regelwerkes zunehmend schwieriger Viele Spieler wollen gerne bei dem vertrauten Regelwerk bleiben, zumal es dieses für viele Spielwelten gibt. Andere Spielwelten können hierdurch einen kompetitiven Nachteil erleiden. Für Wizards of the Coast stellt sich ein finanzieller Vorteil ein, da das Grundregelwerk vielfach verkauft wird. Auch Zusatzprodukte, die mit allen Spielwelten kompatibel sind, werden in größerer Zahl nachgefragt. Durch die größeren Verkaufszahlen werden Skaleneffekterealisiert, die Fixkosten pro Stück fallen und der Gewinn steigt.

Gelingt es nun, auch von den anderen Büchern, die nicht von Wizards of the Coast, sondern anderen Verlagen unter der OGL veröffentlicht werden, einen Teil des Erlöses abzuschöpfen, ist dieser Zusatzerlös praktisch in Gänze unmittelbar gewinnerhöhend.

Ad 2:

Grundlegend könnte in Frage stehen, ob man ein Regelwerk überhaupt schützen kann. Dies sieht legal eagle kritisch. Er meint, reine Ideen seien nicht schützbar. In der Tat sind bloße Ideen nicht schutzfähig, nur die Form, in der eine Idee dargebracht wird. Dungeons & Dragons als Idee wäre damit nicht geschützt, wohl aber die Art und Weise, wie diese Idee umgesetzt wird, auch in der Spielanleitung. Mit Blick darauf, dass keiner der bisherigen Lizenznehmer ernsthaft die Schutzfähigkeit in Frage gestellt hat, dürfte diese Auffassung überwiegend geteilt werden.

Zahlreiche Kommentatoren meinen demgegenüber, die OGL könne in der Version 1.0a nicht zurückgezogen werden, da diese auf eine unbefristete Dauern („perpetual“) vorsieht (Punkt 4.). Gleichwohl sieht Punkt 9. Die Möglichkeit einer Aktualisierung („Updating“) der Lizenz vor.

Nach meiner Lesart ist daher eine Änderung der OGL zu einer OGL 1.1 oder 1.2 möglich.

Im Grunde kann nämlich jede Vereinbarung gekündigt werden. Falls keine Kündigungsfrist zwischen den Parteien bei der Nutzungsaufnahme festgelegt wurde, ist eine angemessene zu wählen. Zudem macht Punkt 9. explizit eine Änderung möglich und wäre daher im Zweifel als „Spezialfall“ gegenüber der allgemeinen Aussage aus Punkt 4. prärogativ. Selbst dann, falls die Kündigung ausdrücklich nicht vorgesehen oder sogar ausgeschlossen sein sollte, wäre sie aus wichtigem Grund in der Regel möglich.

Diese Erkenntnis hat sich mittlerweile meines Erachtens durchgesetzt; andernfalls hätte zum Beispiel Ulisses in dem zweiten vorstehenden Video nicht die Kündigung ausgiebig diskutiert und deren Folgen, zum Beispiel für unter der Lizenz veröffentlichte Inhalte ihrer Internetplattform („Scriptorium“) angerissen.

Die Möglichkeit einer Kündigung ist bei Lichte betrachtet auch keinesfalls verwunderlich: Mir bekannt ist die Rücknahme der Myranor-Lizenz vom Uhrwerk-Verlag durch Ulisses oder, ganz aktuell, die absehbare Rücknahme der Battletech-Lizenz von Ulisses durch Catalyst. Der Uhrwerk-Verlag musste infolgedessen offenbar das fast fertig Myranor-Regelwerk für DSA5 einstellen; Battletech muss anscheinend die Romanreihe „Kell Hounds“ vom Markt nehmen. Angeblich müssen sogar nicht verkaufte Bücher vernichtet werden. Insofern sollte die Verwunderung darüber, dass bislang unter der OGL 1.0a veröffentlichte Bücher nicht weiter vertrieben werden dürfen, eigentlich überschaubar sein.

Allein bereits verkaufte, also vom Endkunden bereits erworbene, Produkte bleiben freilich bestehen. Das ergibt sich schon daraus, dass die Endkunden gar keinen Vertrag mit dem Lizenzgeber Wizards of the Coast haben, sondern nur die Rollenspiel-Verlage.

Eine bestenfalls andiskutierte Frage ist, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Für den hier vorliegenden Fall ist vor allem die zivilrechtliche Zuständigkeit relevant.

Die OGL 1.0a enthält keine Festlegung, welches Recht Anwendung finden soll. Der reinen Lehre nach ist dann das sog. Kollisionsrecht einschlägig. Im deutschen Recht ist dieses im EGBGB beschrieben, wobei die sog. ROM-I-VO in der Regel prioritär gilt. Diese Regelungen sind jedoch nicht mit den US-Kollisionsrecht abgestimmt. De facto wird die Jurisdiktion daher auch davon abhängen, wer Klage einreicht und wo.

Hasbro oder Wizards of the Coast würden vermutlich Unterlassungs- oder Leistungsklage in den USA erheben; ein deutscher Lizenznehmer vermutlich Feststellungsklage in Deutschland. Schon allein die Frage, wer dies zuerst tut, kann relevant sein, da das jeweils andere Verfahren üblicherweise pausieren würde. Realiter wird auch eine Rolle spielen, welches Gericht angerufen wird und wie komod sich die Richter mit dem grenzüberschreitenden Sachverhalt fühlen, um diesen zuzulassen.

Im vorliegenden Fall ist es tendenziell wahrscheinlicher, dass der Lizenzgeber seine vermeintlichen Ansprüche aus der OGL 1.1 (oder .2) durchsetzen möchte. Es käme daher zur Unterlassungs- oder Leistungsklage, die bei entsprechender Vorbereitung in den USA verhandelt werden würde.

Ergo: Rechtliche Probleme dürften bei der Entscheidung, die OGL in der Version 1.0a zu belassen im Ergebnis eine untergeordnete Rolle gespielt haben.

Ad 3:

Unter andern in der Washington Post wird angeführt, die zahlreichen Kündigungen der Wizard of the Coast-Plattform D&D Beyond hätten zur Änderung der OGL von der Version 1.1. zu der Version 1.2 geführt. Dies wäre typischerweise der Fall gewesen, wenn die Umsatzeinbrüche aufgrund dieser Kündigungen so hoch gewesen wären, dass die Geschäftsführung Wizards of the Coasts eine Schädigung des Unternehmenswertes vermutete.

Ein Abonnement bei D&D Beyond kostet 2,99 USD für Spieler und 5,99 USD für Spielleiter im Monat. Angenommen, basierend auf den angeblich 10.000 unbeantworteten E-Mails, nachdem die übliche Kündigungsmöglichkeit per Klick herausgenommen wurde, es hätten 20.000 Abonnenten gekündigt. Dann ergäbe sich, unter den Annahme, dass jeder fünfte ein Spielleiter ist, ein monatliche Umsatzausfall in Höhe von 4.000 x 5,99 USD + 16.000 x 2,99 USD = 71.800 USD. Das sind 861.600 USD im Jahr. Der Hasbro-Konzern soll im Geschäftsjahr 2022 Umsatzerlöse in Höhe von 5,9 Mrd. USD ausweisen (letzte Konsensus-Schätzung). Der mögliche Wegfall der 20.000 Abonnenten macht also gerade mal 0,015% der Umsatzerlöse aus. Immerhin dürften diese Umsatzerlöse, aufgrund von Grenzkosten nahe Null, voll auf den Jahresüberschuss durchschlagen. Dieser soll für das Geschäftsjahr 2022 analog bei 623 Mio. USD liegen. Der mögliche Verlust macht also 1,4% des Jahresüberschuss aus.

Es ist also zunächst nicht naheliegend, dass diese Kündigungen an der Entscheidung des Hasbro-Konzerns etwas geändert haben. Zumal, da im Falle einer Umsetzung der OGL in der Version 1.1 diesen Erlösrückgängen mutmaßliche Lizenzerlöse gegenübergestanden hätten.

Auch der Börsenkurs Hasbros reagierte kaum im Zusammenhang mit diesen Geschehnissen:

Eigene Recherche

Zwar schließt der Aktienkurs in der 5. Januar 2023, an dem die OGL 1.1 in der Presse diskutiert wird, 1,9% höher. In gleicher Weise steigen aber auch die hier als Vergleich gewählte Indices. Als am 13. Januar 2023, eine Pressemitteilung über D&D Beyond veröffentlicht wird, bleibt der Aktienkurs praktisch konstant (+0,02%). Nur am Tage der Ankündigung der OGL 1.2 geht der Kurs um 4% zurück – wobei ebenfalls bei den Indices ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen war.

Mit Blick darauf, dass ökonometrisch der Kurs Hasbros (sonst) weniger schwankt als die Indices (für Feinschmecker: Der Betafaktor ist kleiner als 1), spricht in der zunächst einiges für eine Marktreaktion aufgrund der Entwicklungen um die OGL. Andererseits steigt der Hasbro-Kurs über den Betrachtungszeitraum (schaffierte Fläche) – und zwar stärker als die Indices. Wenn überhaupt, schätze der Kapitalmarkt die Entwicklung offenbar positiv ein.

Ich neige daher zu der Schlußfolgerung, dass die Kündigungen bei D&D Beyond zunächst bestenfalls einen nachrangigen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Hasbros-Konzerns hatten.

Darüber hinaus scheint mir bei näherer Betrachtung die Anpassungen in der OGL 1.2 nicht verwunderlich, sondern erwartbar – ungeachtet der Reaktionen von Kunden oder Vertragspartnern. Dies führe ich auch zwei Überlegungen zurück.

  1. Lizenzrate unrealistisch hoch
    Zum einen halte ich die avisierte Lizenzrate von 25 % ab einem Umsatz des Lizenznehmers mit OGL-lizenzierten Produkten von 750.000 USD für absurd überzogen. Ich habe recht viel Erfahrung mit der Festlegung marktüblicher Lizenzraten (steuerlich spricht man von Drittvergleichstauglichkeit).

    Eine (ganz) grobe Faustregel besagt, dass 25 % bis 33 % der EBIT-Marge eines Unternehmens auf das Vorhandensein eines geistigen Eigentumsrechts zurückzuführen ist (dies ist die sog. Knoppe-Formel). Unterstellt man (mangels anderer Daten), dass die EBIT-Marge Hasbros auch für das D&D-Geschäft maßgeblich ist, könnte einen Lizenzrate in Höhe von 3,88% bis 5,12% ermittelt werden (die erwartete EBIT-Marge Hasbros für das Geschäftsjahr 2022 beträgt 15,52%).

    Die kolportierte Lizenzrate von 25% ist weit oberhalb der EBIT-Marge Hasbros. Man muss sich auch bewusst sein, dass die Margen im Pen & Paper-Rollenspiel-Bereich nach allem was ich höre, sehr dünn sind. Auch vor diesem Hintergrund dürfte eine Lizenzrate in Höhe von 25% schichtweg utopisch sein.

    Aus meiner Erfahrung heraus schätze ich (ohne dedizierte Analyse), dass eine Lizenzrate von 5% für das D&D-System als Ganzes, also nicht nur das Regelwerk, angemessen sein könnte.

    Als Vergleich mögen die Lizenzrate für Star Wars herangezogen werden. Angeblich liegt diese bie 16,7% für Videospiele oder 15 bis 20% für Hasbro als Lizenznehmer für Spiele. Die Star Wars-Lizenz sollte aber weitaus wertvoller sein, als die des Dungeons & Dragons-Regelwerks (nicht etwa der Spielwelt!). Auch dies zeigt, dass eine Lizenzrate von 25% höchstwahrscheinlich völlig unrealistisch ist. Ausweislich der zweiten genannte Quelle, war die Lizenzrate für die Star Wars-Welt vor 1990 übrigens bei 5%.

    Die Lizenzrate von 25% dürfte daher nicht ernsthaft in Erwägung gezogen worden sein. Da der Entwurf der OGL 1.1 auch ohne Wollen des Hasbro-Konzerns veröffentlicht wurde, ist es gut denkbar, dass dieser wenig ausgegoren war.
  2. Lizenzgebühren aus praktischen Gründen nicht erhebbar

    Zum anderen wird sich das in dem Entwurf der OGL 1.1. angesprochene und bereits am 22. Dezember 2022 angekündigte Lizenzsystem aus praktischen Gründen nicht implementieren lassen. Verträge können nur zwischen natürlichen oder juristischen Personen (also z.B. einzelnen Unternehmen), nicht aber mit einem Konzern geschlossen werden. Das bedeutet, dass zunächst jede einzelne rechtlich selbstständige Teil eines Konzerns separat 750.000 USD überschreiten müsste, bis eine Lizenzzahlung fällig werden würde Mir ist unklar, wie der kombinierte Umsatz bei beispielsweise mehreren Vertriebsunternehmen erfasst werden soll.

    Selbst im Falle einer kombinierten finanziellen Berichterstattung, dem sog. Konzernabschluss, sind Umsätze nach Lizenzen oft in der Regel nicht mal buchhalterisch, aber sicher nicht öffentlich, verfügbar.

    Dieses Problemfeld ist auch steuerlich oft relevant, weil die Verschiebung von Umsatzerlösen auf bestimmte Gesellschaften oder Regionen innerhalb eines Konzerns zur Verminderung der Steuerlast genutzt werden kann. Allein – die Finanzämter haben mannigfaltige, gesetzlich festgeschriebene Informationsrechte und können Gestaltungen prüfen. Der Hasbro-Konzern hat diese Möglichkeiten in der Regel wohl nicht.

    Fragen der Währungsumrechnung kommen noch dazu.

    Andere Lizenzabkommen werden üblicherweise bilateral geschlossen, so dass derartige Feinheiten vertraglich zwischen spezifischen Vertragspartnern geklärt werden können. Eine pauschale Lizenz, die allein durch konkludentes Handeln verwendet wird, kann dies vertraglich kaum leisten.

    Als Gegenargument könnte angeführt werden, dass zahlreiche der Lizenznehmer über keine Konzernstruktur verfügen und daher nur mit einer Gesellschaft tätig sind. Dies ist für Wizards of the Coast aber nicht ersichtlich. Zudem werden gerade kleinere Lizenznehmer tendenziell ohnehin unter die 750.000 USD-Schwelle fallen.

    Ich kann mir daher gut vorstellen, dass man seitens des Hasbro-Konzerns beziehungsweise seitens Wizard of the Coast zwischenzeitlich zu dem Ergebnis kam, das Lizenzmodell aus der Entwurfs-Version 1.1 der OGL aufgrund der problematischen Operationalisierbarkeit zu verwerfen. Für diese These spricht auch, dass in der Stellungnahme vom 21. Dezember 2022 angekündigt wurde, dass überhaupt nur rund 20 Lizenznehmer zahlungspflichtig werden würden. Mit so einer überschaubaren Anzahl kann man bilateral Lizenzverträge schließen und umgeht die oben stehenden Probleme. Da zumindest einer, der wohl wichtigste, Lizenznehmer, Roll a Die ohnehin kein gedrucktes, „statisches“ Medium anbietet, wäre dieser nach Aufhebung der OGL 1.0a ohnehin ohne Lizenz und müsste verhandeln.

Die OLG 1.1 und .2 könnten daher eine geringere Rolle gespielt haben; die Reaktionen hierauf wären dem Kapitalmarkt dann gleichgültig gewesen.

Gleichwohl ist festzustellen, dass am 27. Januar 2023 der Beibehalt der OGL 1.0a verkündet wurde. Der Kurs am darauffolgenden Tag fiel überaus stark, ohne dass diese Bewegung auch bei den Indices beobachtet werden kann. Letztlich gab es also doch einen Grund, die OGL in der aktuellen Form beizubehalten, was vom Kapitalmarkt so nicht gesehen wurde, beziehungsweise in der Relevanz unterschätzt wurde. Dies dürfte an Folgendem liegen:

Ad 4:

Paizo, aber auch Ulisses, kündigten an, nunmehr ihre Regelwerke (ebenfalls) kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Hierzu möchte Paizo ein der OGL ähnliches Abkommen erstellen, die Open RPG Creative Licence („ORC“). Auch diese Lizenz (als rechtliches Dokument) soll frei verfügbar sein, so dass Ulisses auf dieser Basis eine deutsche Version für den deutschen Rechtsraum entwickeln möchte. Insbesondere soll diese so angelegt sein, dass sie nicht zurückgezogen oder geändert werden kann.

Für die Rollenspiel-Branche ist dies aus Kundensicht eine positive Entwicklung. Aus meiner Sicht vor allem deshalb, weil die Regelwerke unterschiedliche Spielstile bedienen. Während das DSA-Regelwerk eher simulationistisch geprägt ist (wenn auch, in der Version 5, mit stärkeren gameistischen Elementen), hat das Hexxen-Regelwerk einen eher narrativistischen Einschlag. Das Pathfinder-Regelwerk ist im Vergleich zum DSA-Regelwerk weitaus weniger komplex und, meines Wissens, ähnlich zum D&D-Regelwerk.

Für die Hersteller verbirgt sich hinter dieser Strategie, so denke ich, die Hoffnung, ihre jeweiligen Regelwerke als de facto-Standard(s) etablieren zu können – ganz ähnlich, wie das bei Wizards of the Coast mit dem D&D-Regelwerk gelang. Wie oben geschildert, könnten Netzwerkeffekte anschließend einen Wechsel zu anderen Systemen erschweren und den Absatz der jeweils eigenen Regelwerke stärken.

Im Grunde ist das ein tragfähiger Gedanke. Man sollte aber im Blick haben, dass der Pen & Paper-Rollenspielmarkt überschaubar groß ist – und in weiten Teilen von dem D&D-Regelwerk besetzt ist, dass bereits den Vorteil des Netzwerkeffekts auf seiner Seite hat (sog. „First Mover Advantage“). Inwiefern sich hier weitere Sub-Märkte herausbilden können, die über Netzwerkeffekte zusammengehalten werden, vermag ich nicht zu erkennen. Hierbei hat das Pathfinder-Regelwerk eine besondere Rolle: Als D&D-Abspaltung hat es den Vorteil, dass es dem D&D-Regelwerk vergleichbar sein dürfte. Der Wechsel sollte den Spielern daher leichter fallen.

Zudem könnte die Ulisses-Regelwerke auftrumpfen, deren Regelwerke anders gestaltet sind. Bedauerlicherweise sind diese aber auch international weniger bekannt, so dass die Etablierung eines internationalen Sub-Marktes, der groß genug ist, um über Netzwerkeffekte weiter zu wachsen oder selbsttragend zu sein, unwahrscheinlicher oder teurer wird.

Im Extremfall folgen weitere Regelwerke dem Beispiel von Paizos und Ulisses – dann wäre die Marktstruktur insoweit relativ unverändert – und der Vorteil, dass bestimmte Regelwerke offen sind, bestünde im Vergleich nicht mehr. Nur im relativen Vergleich zum D&D-Regelwerk wäre ein Vorteil erlangt worden (bzw. der vormalige Vorteil des D&D-Regelwerks aufgehoben). Das D&D-Regelwerk  ist jedoch bereits, wie geschildert, der de facto-Standard. Dies düfte sich gerade in diesen Monaten nochmals verfestigen, weil just in Bälde, am 30. März 2023, der Film Dungeons & Dragons: Honor Among Thieves erscheinen wird. Ich sprach jüngst mit einigen maßgeblichen Vertretern der Kinobranche der DACH-Region. Demnach wird dieser Film als einer der erfolgreichsten im Jahr 2023 eingeschätzt (bzw. dies erhofft). Zuschauer, die den Film sehen werden und sich künftig für Pen & Paper-Rollenspiel interessieren, dürften naheliegenderweise zu Dungeons & Dragons greifen. Daher könnte es als fraglich gelten, ob sich die Marktstruktur substantiell verändern wird.

Dennoch wurde die OGL-Änderung am 27. Januar 2023 zurückgezogen. Für mich gibt es damit eigentlich nur eine Erklärung: Die Spieler haben D&D (zunächst wohl D&D Beyond) in einem Maße den Rücken gekehrt oder dies wurde befürchtet, dass zwar Wizards of the Coast vermuten musste, ihre Vormachtstellung zu verlieren. In der Tat ergab die Umfrage zur OGL 1.2 offenbar, dass rund 90% der Kunden eine OGL-Änderung nicht begrüßen und sogar ihr Geschäftsmodell umstellen wollen. 90% ist eine ganze Menge.

Unabhängig von den überschaubaren wegfallenden Einnahmen durch D&D Beyond kann dies für das System dramatisch sein und insbesondere auch Lizenzprodukte der Spielwelt, wie den Film, künftig verhindern oder in Mitleidenschaft ziehen. Dann gäbe es im Extremfall einen noch viel stärkeren negativen Einfluss auf die Umsatzerlöse. Unter kommerziellen Gesichtspunkten mag man da zum Ergebnis kommen, besser auf mögliche Erlöse aus einer neuen OGL-Version zu verzichten als auf aktuelle Erlöse aus der Spielerschaft.

Denn: Falls die abgewanderten Spieler schnell ein neues System finden, mit dem sie ebenfalls gut zurechtkommen (dies wäre gerade bei Pathfinder gut denkbar), sind sie verloren und kommen absehbar auch nicht zurück. Die Netzwerkeffekte laufen dann gegen D&D. Ich könnte mir daher vorstellen, dass diese Sorge für Hasbro und Wizards of the Coast zu groß war und letzlich eingelenkt wurde.

Merke: Der Kunde entscheidet. Gerade in einem so kleinen Markt, wie dem Rollenspielmarkt haben auch (in absoluten Zahlen) kleine und damit recht leicht zu mobilisierende Gruppen schon maßgeblichen Einfluss.